Kommission E

Kommission E

Zur Beurteilung der Arzneipflanzen wurde 1978 vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinalprodukte(BfArM) die Kommission E gegründet. Diese ist eine Sachverständigenkommission, die aus sieben Bereichen des Gesundheiitswesens zusammengestzt ist.


Ihre Aufgabe besteht darin, wissenschaftliches Erkenntnismaterial zu Wirksamkeit und Unbedenklichkeit einer Arzneipflanze und zusätzlich das gesammelte Wissen darüber zu überprüfen und daraus eine Monographie (Steckbrief) für die einzelne Pflanze zu machen.


Eine Positivmonographie (M) wurde an Pflanzen vergeben, die in kliischen Studien die angegebene Wirkung bestätigt werden konnte und bei denen keine oder allenfalls geringe vertretbare Nebenwirkungen auftraten.


Eine Negativmonographie (N) wurde für Pflanzen erteilt, bei denen die Nebenwirkungen überwiegen, sodass von einer Anwendung als Heilpflanze abgeraten wird, oder weil das wissenschaftliche Erkenntnismaterial für die in Anspruch genommenen Anwendungsgebiete im naturwissenschaftlichen Sinne nicht ausreichend war.


Eine Nullmonographie (O) bekamen Pflanzen, für die eine Volksmedizinisch beschriebene Wirkung nicht ausreichend belegt werden konnte.